Für S. Königl. Majestäten [sic!] Kammerhusaren ("Kammer Husaren") habe [ich] verfertigt ("verfert.") 1 rote saffiane Säbeltasche ("rothe Saffiane Säbel Tasche") mit dem dazugehörigen Beschlag in Feuer vergoldet ("m. d. daz. gehör. Beschl. i. Feu. verg.")
1 Blech dazu mit dem königl. Wappen aus freier Hand getrieben ("aus freyer Hand") u. in Feuer vergoldet ("i. Feuer verg.")
21. Aug. [17]43 Rollet ("Rolle T")1
1Die Zuordnung des Beleges zu einer Ausgabe in den Registern der monatlichen Schatullrechnungen ist schwierig und nicht sicher.
Laut Stengel gehört der Beleg zu einer Ausgabe mit der Numero 80. Diese ist jedoch in den Registern für den August 1743 nicht verzeichnet. Da er auch den gezahlten Betrag nicht angibt, entfällt diese Vergleichsmöglichkeit. Lediglich
das im Beleg vermerkte Datum (21. August 1743) sowie die Position bzw. die Nummerierung in der Abschrift Stengels (St.-Nr. 71) verweisen eindeutig auf den August 1743, da die Belege mit der Stengel-Nr. 70 und 72 zu Ausgaben im
Register der Schatullrechnungen dieses Monats gehören.
Vielleicht besteht ein Bezug zur Zahlung (Numero 11, Register monatliche Schatullrechnungen) von 33 RTl an Andreas Rolle. Dort wurde allerdings nicht vermerkt, wofür dieser den Betrag erhielt. Falls "Rolle" nicht identisch war mit jenem "Rollet", der laut Numero 28 des Ausgaberegisters vom Oktober 1753 980 RTl für "Feuerinstrumente" erhielt, kommt allerdings auch dieser infrage.
Vielleicht besteht ein Bezug zur Zahlung (Numero 11, Register monatliche Schatullrechnungen) von 33 RTl an Andreas Rolle. Dort wurde allerdings nicht vermerkt, wofür dieser den Betrag erhielt. Falls "Rolle" nicht identisch war mit jenem "Rollet", der laut Numero 28 des Ausgaberegisters vom Oktober 1753 980 RTl für "Feuerinstrumente" erhielt, kommt allerdings auch dieser infrage.